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Marktgasse 46, 8400 Winterthur

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kompetent + leidenschaftlich

 

Expertise        

 

 

 

 

  Strafrecht              Arbeitsrecht              Miet-/Pachtecht            Erb-/Nachlassrecht 

 

  Haftpflichtrecht/Versicherungsrecht          Zweitmeinungen           Schiedsrichter  

 

 

 

 Miet- und Pachtrecht 

 

 

Im Miet- und Pachtrecht vertrete ich die Vermieter-/Verpächter- und die Mieter-/Pächterseite.

 

Vermieter/Verpächter: Ich setze z.B. massgeschneiderte Miet-/Pachtverträge auf und

berate Sie bei "schwierigen" Mietenden, anstehenden Umbauten und Mietzinserhöhungen sowie Kündigungen. Weiter berate ich Sie bei Forderungen von Mietenden vor und nach einer Kündigung. Ihre Begleitung und Vertretung im Schlichtungsverfahren und vor Gericht (nicht am Mietgericht des Bezirkes Pfäffikon/ZH) übernehme ich gerne. 

 

Mieterschaft/Pächterschaft: Ich berate Sie z,B. vor Abschluss eines Mietvertages und bei Problemen während eines laufenden Mietverhältnisses. Ich berate Sie bei "schwierigen" Vermietenden, Mietzinserhörungen und Kündigungen. Nach einer Kündigung prüfe ich diese auf eine allfällige Missbräuchlichkeit, ich prüfe die  Erstreckungsmöglichkeiten und stelle Ihre Forderungen an die Vermieterschaft zusammen. Ihre Begleitung und Vertretung im Schlichtungsverfahren und vor Gericht (nicht am Mietgericht des Bezirkes Pfäffikon/ZH)übernehme ich gerne.

 Strafrecht 

 

 

Das Strafrecht greift von allen Rechtsgebieten am stärksten in die individuelle Freiheit des Einzelnen ein. Es ist daher von Vorteil, bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme anwaltlichen Beistand zu haben, denn schon in diesem Verfahrensstadium können sich erste wesentliche Weichen zu Ihrem Nachteil stellen, z.B. dass Ihre Aussagen gegen Sie verwendet werden können. Es ist daher wichtig, möglichst früh im Strafverfahren einen Anwalt beizuziehen, mit dem Sie die Strategie festlegen, welche fortlaufend zu prüfen und je nach der Entwicklung des Strafverfahrens anzupassen ist. 

 

Sind Sie Beschuldigter oder Beschuldigte eines Deliktes gemäss dem Strafgesetzbuch, dem Nebenstrafrecht (z.B. Strassenverkehrs-, Betäubungsmittel-, Waffen- gesetz etc.), dem Militärstrafrecht oder Opfer einer Straftat, begleite und berate ich Sie gerne.

 

 

 Arbeitsrecht 

 

 

Im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

 

Arbeitgebende: Ich setze z.B. massgeschneiderte Arbeitsverträge und Reglemente (Arbeits-, Spesenreglemente etc.) auf und berate Sie bei "schwierigen" Arbeitnehmenden, anstehenden Kündigungen, der Formulierung von Arbeitszeugnissen und bei Forderungen von Arbeitnehmenden vor und nach einer Kündigung. Ihre Begleitung und Vertretung im Schlichtungsverfahren und vor Gericht übernehme ich gerne. 

 

Arbeitnehmende: Ich berate Sie z,B. vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und bei Problemen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Ich berate Sie bei "schwierigen" Arbeitge- benden, Problemen mit der Taggeldversicherung, anstehenden Kündigungen oder der Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Nach einer Kündigung des Arbeitgebenden prüfe ich diese auf eine allfällige Missbräuchlichkeit und stelle die noch ausstehenden  Forderungen an den Arbeitgebenden zusammen. Ihre Begleitung und Vertretung im Schlichtungsverfahren und vor Gericht übernehme ich gerne. 

 Schiedsrichter 

 

 

Als völllig unabhängiger Anwalt bin ich in der glücklichen Lage, mich als Richter für Schiedsgerichte nach Art. 89 KVG zur Verfügung zu stellen. Sind Sie Arzt/Ärztin oder sind Sie für eine Krankenversicherung tätig und suchen einen Schiedsrichter? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.  

 

 

 

 

Damit ein rechtliches Problem erst gar nicht entsteht, hilft    die vorgängige anwaltliche Beratung. Ich berate Sie gerne, insbesondere vor Abschluss von Arbeits-, Miet- und Versi-cherungsverträgen sowie im Erbrecht.

 

 

 

 Zweitmeinungen (second opinion) 

 

 

Sind Sie sich unsicher, ob die Beurteilung Ihres Rechtsfalles durch Ihre aktuelle Rechtsver-tretung korrekt ist? Haben Sie Zweifel an der Einschätzung Ihrer Rechtsvertretung   zu den Weiterzugschancen eines Urteils, insbesondere ans Bundesgericht?

 

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich befähigt, Ihnen eine fundierte und realistische Einschätzung zu Ihrem Rechtsfall abzugeben - ohne wenn und aber. 

 

Zweitmeinungen gebe ich in meinen Tätigkeitsgebieten ab sowie im GESAMTEN SOZIALVERSI-CHERUNGSRECHT (Leistungen und Beiträge sowie Schadenersatzklagen nach Art. 52 AHVG). Aufgrund meiner Richtertätigkeit am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich (SVGer) gebe ich keine Zweitmeinungen zu den Weiterzugschancen von Urteilen des SVGer ab. 

 

 Haftpflichtrecht/Versicherungsrecht 

 

 

Haftpflichtrecht:

Haftung aus Verkehrs- oder Arbeitsunfall, Haftung des Straftäters aus unerlaubter Handlung, Haftung des Werkeigentümers, Haftung aus Auftrag des Arztes, Architekten oder Anwaltes; die möglichen Haftungsgrundlagen sind mannigfaltig.

 

Zu den klassischen Schadenspositionen, die der Schädiger zu tragen hat, gehören Heilbehandlungskosten, Erwerbsschaden, Rentenverkürzungsschaden, Haushaltsschaden, soweit diese nicht durch die Sozialversicherungen ausgeglichen werden. Unter bestimm-ten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Genugtuung.

 

Versicherungsrecht:

Lebens-, Krankentaggeld-, Auto-, Haushalts-, Haftpflichtversicherungen oder Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenversicherung - die Versicherungen decken fast jedes Risiko und nehmen die Prämien der Versicherten gerne entgegen. Ist ein Schadenfall eingetreten, hapert es oft mit der Anerkennung und Auszahlung der gemäss Versicherungsvertrag geschuldeten Versicherungsleistungen.

 

Die Durchsetzung von Haftpflicht- und Versicherungsansprüchen wirft im Einzelfall häufig anspruchsvolle Fragen auf. Ich berate Sie kompetent, versuche, den Schaden mit den Versicherungen zu regulieren, allenfalls per Vergleich, und vertrete Sie bei Bedarf vor Gericht.

 

 Erb-/Nachlassrecht 

 

 

Individuelle Situationen machen einen Erbfall oft sehr komplex. Insbesondere, wenn Menschen im Konkubinat, als Patchworkfamilie oder in einem alternativen Familienmodell leben. Um Streit unter den späteren Erben zu vermeiden, ist eine frühzeitige Regelung des Nachlasses durch die Erblasser von grossem Vorteil. Ich berate Sie gerne, wie Sie die Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen und die Vermögenswerte korrekt und steuergünstig aufteilen und zuweisen. Dazu entwerfen ich massgeschneiderte Testamente oder Erbverträge. Damit wird Ihr letzter Wille – sei es eine Absicherung des überlebenden Ehegatten oder Konkubinatspartners, eine Begünstigung der Kinder, die Regelung der Unternehmens-nachfolge oder anderes – bestmöglich abgesichert.

 

Die Teilung der Erbschaft ist eine heikle Angelegenheit und führt oft zu Streit unter den Erben. Ich prüfe Ihre Erbansprüche und helfe Ihnen, Ihre Rechte aussergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. 

 

Möchten Sie als Erblasser die Verwaltung und Teilung der Erbschaft in neutrale Hände legen, übernehme ich gerne Willensvollstreckermandate.